Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Die CoronaVO Schule vom 04.06.2021 finden Sie hier.

Haufige Fragen und Antworten zum Schulbetrieb finden Sie hier.

Folgende Regelungen sind vorgesehen:
(Vor maßgeblichen Änderungen erhalten Sie von uns Bescheid, die jeweils aktuelle Regelung wird farblich hervorgehoben)

Inzidenz über 165

Fernlernen mit Notbetreuung

Inzidenz zwischen 100 und 165

  • Wechselunterricht mit Notbetreuung
  • Kein BSS
  • Masken- und Testpflicht
  • Abstand auch im Klassenzimmer 1,5 m

Inzidenz zwischen 50 und 100

  • Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen
  • Kein Abstandsgebot innerhalb der Klasse
  • Masken- und Testpflicht
  • BSS im Klassenverband in der Halle (ohne Maske, kontaktarm) und im Freien (ohne Maske, ohne Abstand erlaubt); bei Sicherheits- und Hilfestellung Maske notwendig
  • Schwimmunterricht im Klassenverband erlaubt (kontaktarm)
  • Singen im Freien mit Abstand erlaubt

Inzidenz unter 50

  • Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen
  • Kein Abstandsgebot innerhalb der Klasse
  • Keine Maskenpflicht im Freien
  • BSS im Klassenverband in der Halle (ohne Maske, ohne Abstand) und im Freien (ohne Maske, ohne Abstand erlaubt); bei Sicherheits- und Hilfestellung Maske notwendig
  • Schwimmunterricht im Klassenverband erlaubt
  • Tagesausflüge (ohne Nutzung des ÖPNV) im Klassenverbund möglich
  • Lauftreff im Klassenverband möglich
  • Singen im Freien mit Abstand erlaubt

Inzidenz unter 35

  • Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen
  • Kein Abstandsgebot innerhalb der Klasse
  • Masken- und Testpflicht (ab 21.06.: Keine Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen; Außerhalb der Unterrichtsräume bleibt die Maskenpflicht im Schulgebäude jedoch bestehen.)
  • BSS im Klassenverband in der Halle und im Freien ohne Einschränkungen möglich (ohne Maske, ohne Abstand erlaubt);
  • Schwimmunterricht im Klassenverband erlaubt
  • Tagesausflüge (ohne Nutzung des ÖPNV) im Klassenverbund möglich
  • Lauftreff im Klassenverband möglich
  • Singen im Freien mit Abstand erlaubt

Maskenpflicht:

Die Verpflichtung gilt sowohl im Unterricht in den Klassenräumen als auch im gesamten Schulgebäude. Grundsätzlich gilt die Verpflichtung auch auf dem gesamten Schulgelände, obwohl die Infektionsgefahren im Freien zweifellos geringer sind. Allerdings sieht die CoronaVO Schule eine Ausnahme für die Pausenzeiten vor, solange der Mindestabstand von 1,5 Metern auf dem Pausenhof zwischen den Personen eingehalten wird.
Sinkt die Inzidenz unter 50, gelten oben genannte Regelungen.

Testpflicht:

Alle Kinder müssen montags und donnerstags vor dem Unterricht zuhause getestet werden. Das negative Testergebnis muss weiterhin mit Ihrer Unterschrift bestätigt werden. Eine Bestätigung der Bescheinigung des Testergebnisses durch unsere Sekretärin Frau Weinbrecht ist möglich.